Gehaltsanpassungen sind eine häufige und oft diskutierte EBITDA-Adjustierung in der FDD. Wann sind sie gerechtfertigt und wie werden sie begründet?
Gehaltsanpassungen gehören zu den häufigsten, aber auch am stärksten diskutierten EBITDA-Adjustierungen in der Financial Due Diligence. Der Grund: Sie sind oft subjektiv und berühren sensible Themen.
In inhabergeführten Unternehmen zahlt sich der Eigentümer oft weniger (oder mehr) als ein marktüblicher Manager. Im QoE-Bericht wird dann ein normalisiertes Managergehalt angesetzt.
Beispiel: Ein Gründer zahlt sich 200.000 EUR – ein marktübliches CEO-Gehalt wäre 350.000 EUR. → Negative Adjustierung: EBITDA sinkt um 150.000 EUR.
Umgekehrt: Gründer zahlen sich manchmal deutlich mehr als Marktstandard. → Positive Adjustierung.
Wenn bekannt ist, dass eine Führungskraft nach dem Deal ausscheidet, wird ihr Gehalt oft adjustiert – sofern die Nachfolge bereits geplant ist und das Ersatzgehalt feststeht.
Transaktionsboni, Retention-Pakete oder Einmalzahlungen bei besonderen Ereignissen sind typische Einmalposten, die aus dem EBITDA herausgerechnet werden.
Management Challenge: Verkäufer-Teams argumentieren oft für eine höhere Anpassung (positiv), weil das den Kaufpreis maximiert. TS-Analysten überprüfen dies kritisch.
Grauzone: Ein Gründer, der aktiv im Unternehmen bleibt aber in Zukunft ein marktübliches Gehalt erhält, stellt eine komplexe Situation dar – hier ist die Adjustierung oft gerechtfertigt, aber der Betrag verhandelbar.
Diese Kategorie ist ein Klassiker in TS-Interviews: "Welche Adjustierungen würden Sie bei einem inhabergeführten Unternehmen prüfen?"
Gute Antwort: Gründergehalt, nicht-betriebliche Ausgaben auf Firmenkosten, persönliche Ausgaben, Verwandtenbeschäftigung.
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