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Gehaltsanpassungen als EBITDA-Normalisierung

Gehaltsanpassungen sind eine häufige und oft diskutierte EBITDA-Adjustierung in der FDD. Wann sind sie gerechtfertigt und wie werden sie begründet?

Veröffentlicht am 17. April 2026· 2 Min. Lesezeit

Gehaltsanpassungen gehören zu den häufigsten, aber auch am stärksten diskutierten EBITDA-Adjustierungen in der Financial Due Diligence. Der Grund: Sie sind oft subjektiv und berühren sensible Themen.

Wann werden Gehaltsanpassungen vorgenommen?

1. Nicht-marktgerechte Gründergehälter

In inhabergeführten Unternehmen zahlt sich der Eigentümer oft weniger (oder mehr) als ein marktüblicher Manager. Im QoE-Bericht wird dann ein normalisiertes Managergehalt angesetzt.

Beispiel: Ein Gründer zahlt sich 200.000 EUR – ein marktübliches CEO-Gehalt wäre 350.000 EUR. → Negative Adjustierung: EBITDA sinkt um 150.000 EUR.

Umgekehrt: Gründer zahlen sich manchmal deutlich mehr als Marktstandard. → Positive Adjustierung.

2. Entlassung von Führungskräften nach dem Closing

Wenn bekannt ist, dass eine Führungskraft nach dem Deal ausscheidet, wird ihr Gehalt oft adjustiert – sofern die Nachfolge bereits geplant ist und das Ersatzgehalt feststeht.

3. Einmalige Boni und Sonderzahlungen

Transaktionsboni, Retention-Pakete oder Einmalzahlungen bei besonderen Ereignissen sind typische Einmalposten, die aus dem EBITDA herausgerechnet werden.

Was TS-Analysten prüfen

  • Ist das angesetzte Marktgehalt realistisch belegt? (Gehaltssurveys, Vergleichswerte)
  • Wurden Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteile) einbezogen?
  • Ist die Ersatzperson tatsächlich vorgesehen oder nur hypothetisch?
  • Wurde die Adjustierung symmetrisch angewandt (auch in Vorperioden)?

Häufige Diskussionspunkte

Management Challenge: Verkäufer-Teams argumentieren oft für eine höhere Anpassung (positiv), weil das den Kaufpreis maximiert. TS-Analysten überprüfen dies kritisch.

Grauzone: Ein Gründer, der aktiv im Unternehmen bleibt aber in Zukunft ein marktübliches Gehalt erhält, stellt eine komplexe Situation dar – hier ist die Adjustierung oft gerechtfertigt, aber der Betrag verhandelbar.

Interviewrelevanz

Diese Kategorie ist ein Klassiker in TS-Interviews: "Welche Adjustierungen würden Sie bei einem inhabergeführten Unternehmen prüfen?"

Gute Antwort: Gründergehalt, nicht-betriebliche Ausgaben auf Firmenkosten, persönliche Ausgaben, Verwandtenbeschäftigung.


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