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Eventualverbindlichkeiten

Potenzielle Verpflichtungen, die je nach Ausgang unsicherer zukünftiger Ereignisse entstehen können, wie Rechtsstreitigkeiten, Steuerstreitigkeiten oder Umweltverpflichtungen.

Auch bekannt als: Contingent Liabilities, Bedingte Verbindlichkeiten, Außerbilanzielle Verpflichtungen

Einzeilige Definition

Eventualverbindlichkeiten sind die bekannten Unbekannten in einem Deal — Risiken, die existieren, aber möglicherweise nicht zu tatsächlichen Geldabflüssen werden.

Beispiele

  • Schwebende Rechtsstreitigkeiten (Arbeit, IP, regulatorisch).
  • Steuerveranlagungen in der Berufung.
  • Umweltsanierungsverpflichtungen.
  • Produktgewährleistungsansprüche.
  • Pensionsdefizite.

TS-Behandlung

TS-Teams markieren in der Data Room identifizierte Eventualverbindlichkeiten zur Quantifizierung durch Rechts-, Steuer- und Spezialberater. Im SPA werden diese über spezifische Freistellungen, Preisanpassungen oder W&I-Versicherung adressiert.

Verwandte Begriffe