Welche Zahlungsmittel zählen zur Nettoverschuldung, welche nicht? Definition, Abgrenzung und typische Streitpunkte für FDD-Kandidaten erklärt.
Die Behandlung von Zahlungsmitteln in der Nettoverschuldungsanalyse klingt trivial — ist es aber nicht. Was ist tatsächlich „freie" Liquidität, die den Kaufpreis erhöht? Und was ist gebundenes oder operativ notwendiges Cash?
Bei der Nettoverschuldungsberechnung gilt:
Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten − Zahlungsmittel
Der Kassenbestand reduziert also die Nettoverschuldung und erhöht den Equity Value. Aber: Nicht jeder ausgewiesene Kassenbestand ist wirklich frei verfügbar.
Diese erhöhen uneingeschränkt den Equity Value:
Zahlungsmittel, die nicht frei verfügbar sind, weil sie:
Restricted Cash wird typischerweise nicht als Abzugsposition in der Nettoverschuldung anerkannt — es bleibt auf der Verbindlichkeitsseite.
Hier beginnt die eigentliche Diskussion: Wie viel Cash braucht das Unternehmen, um operativ zu funktionieren? Dieses „Minimum Cash" ist kein frei verfügbares Vermögen.
Wenn ein Handelsunternehmen immer mindestens 2 Mio. € auf dem Konto haben muss, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren, sind diese 2 Mio. € nicht Überschussliquidität.
Neben klassischen Zahlungsmitteln gibt es weitere Positionen, die ähnlich wie Zahlungsmittel wirken:
Die Klassifizierung als Cash-like Item hängt von der Einschätzung der Realisierungssicherheit ab.
Eine häufig übersehene Thematik: Wenn Zahlungsmittel in ausländischen Tochtergesellschaften liegen, sind sie möglicherweise nicht ohne Steuerfolgen transferierbar. Eine 10-Mio-€-Kasse in einer Tochtergesellschaft in einem Hochsteuerland ist nicht dasselbe wie 10 Mio. € in Deutschland.
Im FDD-Bericht wird auf solche Repatriierungsrisiken hingewiesen.
Wenn ein Interviewer fragt: „Hat das Unternehmen 50 Mio. € Cash — erhöht das den Equity Value um 50 Mio. €?"
Die korrekte Antwort: Nein, nicht unbedingt. Es kommt darauf an, ob das Cash:
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